Unternehmen, die als Hersteller Medizinprodukte in Verkehrbringen, müssen nach den gesetzlichen Vorschriften für die Herstellung ihrer Produkte neben vielem anderem ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) einrichten (Erstzertifizierung)
und aufrecht erhalten (Überwachungsaudit). Die für alle Medizinprodukte maßgebende Norm ist die Norm DIN EN ISO 13485 („Medizinprodukte – Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen für regulatorische Zwecke“).
Der Aufbau der DIN EN ISO 13485 gleicht dem der ISO 9001 – zusätzlich berücksichtigt dieser Standard allerdings spezifische Forderungen für Medizinprodukte. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf Anforderungen zur Produktsicherheit, eine ausführliche Dokumentation bei Implantaten und sterilen Produkten sowie die Etablierung eines Risikomanagements für die betrachteten Produkte.
Bei allen Medizinprodukten mit Ausnahme von Produkten mit dem geringsten Risikopotenzial (Klasse I), ist der Hersteller in der Regel verpflichtet, vor dem Inverkehrbringen sein QMS (Qualitätsmanagementsystem) durch eine Benannte Stelle auditieren und zertifizieren zu lassen.